Wichtige Änderungen:

Einfacher Aufstieg in die großen Motorradklassen!

 

Mit PKW-Führerschein Motorrad fahren

 

PKW

B Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
eingeschlossen sind die Führerscheinklassen AM und L

mit Anhänger bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 0,75 t zulässige Gesammtmasse, sofern 3,5 t zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

NEU ist, dass an das Gewicht des Anhängers keine weiteren Bedingungen geknüpft sind, dass eben nur die zulässige Gesamtmasse des Zuges (zgM Fahrzeug + zgM Anhänger) 3,5 t nicht überschreiten darf. Anhänger bis 0,75 t dürfen sogar an Fahrzeuge der Klasse B angehängt werden, auch wenn diese eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t besitzen.

ab 18 Jahren (außer "Begleites Fahren mit 17")

"Anhängerklassen"

BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5 t nicht übersteigt

Es erfoplgt eine praktische Ausbildung einschließlich 6 Sonderfahrten und eine praktische Prüfung.

NEU B 96 bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 4,25 t nicht überschreiten.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Klasse B besitzt oder die Vorraussetztungen für deren Erteilung erfüllt sind; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Klasse B zugeteilt werden.

Der Bewerber braucht KEINE Prüfung abzulegen, sondern nur an einer Fahrerschulung teil zu nehmen.

ab 18 Jahren (außer "Begleitetes Fahren mit 17")

Begleitetes Fahren mit 17

Jugendliche dürfen unter bestimmten Bedingungen mit 17 Jahren Aufo fahren. Dies gilt nur in Deutschland und nur in Begleitung. Der Gedanke dabei ist, dass die jungen Fahrer in dieser Zeit unter "mäßigem Einfluss" der Begleitperson in alltäglichen Situationen Erfahrungen sammeln.
Junge Fahrer sind häufig Unfallverursacher und überdurchschnittlich oft an Unfällen mit Schwerverletzten und Toten beteiligt. Hauptgründe hierfür sind u. a. die hohe Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung, falsche Einschätzung gefährlicher Situationen und die damit verbundene magelhafte Fahrpraxis. Gerade letzters ist nicht zu unterschätzen. Doch kann man dem vorbeugend entgegenwirken.
Wer die Möglichkeit des "Begleiteten Fahren mit 17" richtig nutzt, hat bereits einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und unfallfreie Fahrt getan.
Auch für die Eltern ist es sicher beruhigend zu wissen, wie ihre Kinder fahren und dass sie bereits ein gewisses Maß an Erfahrung besitzen, die wichtig ist um gefährliche Situationen zu meistern.

 

Motorrad

Mit Pkw-Führerschein Motorrad fahren:

 

Ab Sofort ist es möglich, mit dem Pkw-Führerschein ein Motorrad mit 125 cm³ Motorrad zu fahren

                             OHNE Prüfung!

Vorraussetzung:

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

 

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

 

Schulungsstoff

1. Theoretischer Schulungsstoff

Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

 

2. Praktischer Übungsstoff

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.

Beachten: Die fünf Unterrichtseinheiten (10 Übungsstunden) sind    MINDESTANFORDERUNGEN!

 

3. Schulungsfahrzeuge

Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren.

 

4. Abschluss der Schulung

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

 

Alles rund um Motorrad & Quad

AM

zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich dfer Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauarte bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen.

ab 16 Jahrenin

In Thüringen, Sachsen und Sachsenanhalt auch schon mit 15 Jahren. Dann darf aber nur in den drei Ländern mit 15 Jahren gefahren werden!

 

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und bei einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

NEU ist vor allem das Leistungsverhältnis von max. 0,1 kW/kg und die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung für 16 und 17 Jährige

die Probezeit wird angerechnet!
ab 16 Jahren

 

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnist von Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

NEU ist die Erhöhung der Leistung auf 35 kW (47,6 PS) und das Leistungsverhältnis von 0,2 kw/kg

ab 18 Jahren

 

Bei Erweiterung der Klasse A1 (125ccm) auf die Klasse A2 muss keine theoretische Ausbildung und auch keine theoretische Prüfung abgelegt werden, wenn der Bewerber mind. zwei Jahre im Besitz der "vorhergehnden" Klasse ist.
Die Sonderfahrten entfallen

 

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

NEU dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter


20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren,

24 Jahre bei Direkteinstieg (bisher 25 Jahre),

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Bei Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A muss keine theoretische Ausbildung und auch keine theoretische Prüfung abgelegt werden, wenn der Bewerber mind. zwei Jahre im Besitz der "vorhergehnden" Klasse ist.

Die Sonderfahrten entfallen.

 

Motorrad fahren ist das beste Gefühl der Welt ... wenn man weiß, wie's geht.

Erfahrung weiter geben ...             von Motorradfahrer                        zu Motorradfahrer

 

Motorradfahrer sind wesentlich größeren Gefahren ausgesetzt als Autofahrer:

Sie haben weder eine schützende Karrosserie noch einen Airbag und werden allzu oft von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen. Deshalb ist eine Praxisausbildung, die besonderen Wert auf die Gefahren für Motorradfahrer im Alltag legt, in vielen Situationen lebensrettend.

 

Das geht natürlich nur richtig, wenn der Fahrlehrer selbst Motorradfahrer ist und deshalb diese Gefahren aus eigener Erfahrung kennt und das richtige Verhalten in gefährlichen Situationen selbst drauf hat.

Nach dem Motto "Ich kann nur unterrichten, was ich auch selbst richtig kann" nehme ich regelmäßig an Weiterbildungen und Sicherheitstrainings teil, auch auf Rennstrecken wie dem Sachsenring.

Wichtig ist mir, dass ich dem Fahrschüler entsprechende Situationen, wie z. B. die Grundfahraufgaben, auf dem Motorrad auch zeigen kann, denn dadurch prägen sich die Abläufe besser ein und dem Fahrschüler fällt die eigene Durchführung der Aufgabe leichter.

 

Sehr gut angenommen wird auch immer, wenn ich bei Sonderfahrten nicht mit dem Auto, sondern mit dem eigenen Motorrad begleitete. Das hat den großen Vorteil, dass ich dem Fahrschüler viele Verhaltensweisen, Tricks und Kniffe direkt zeigen kann. Und das Ganze macht gleichzeitig mehr Spaß.

 

Als begeisterte Motorradfahrer ist für mich selbstverständlich, dass ich den Unterricht so gestalte, dass die Grundlage für unfallfreie und sichere Saisons gelegt ist. Deshalb kommt den Grundfahraufgaben, Stadtfahrten und insbesondere auch den Sonderfahrten große Bedeutung zu. Zudem gibt es auch zahlreiche Tipps zu richtiger Bekleidung und damit Sicherheit, zur Auswahl des passenden Motorrads und natürlich auch zum eigentlichen Anreiz des Motorradfahrens: dem Kurvenfahren.

 

Wenn für die Sicherheit gesorgt ist, wird Motorradfahren blad zu einem Gefühl, auf das man nie wieder verzichten will und der Start zum Saisonbeginn kann kaum erwartet werden.

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